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Fr 17 Nov, 2023 11:39
Gerade habe ich gesehen, daß beim Badumbau bei meinen Eltern gepfuscht wurde.
Bei der Abnahme war ich nicht dabei.
Ich weiß daher nicht, ob das so übergeben wurde, oder ob von unten was hochgekommen ist.
Die Arbeiten wurden im Juni 2021 berechnet und bezahlt, einen Teil der Rechnung (insgesamt über 8.000 €) hat die Versicherung übernommen (behindertengerechter Umbau)
Bei der Firma geht nur eine Bandansage dran.
Der Absatz ist über 1 cm hoch (!),
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- SB-Bad-2021-06-Rg1-redig.pdf
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Straßenschrauber am Fr 17 Nov, 2023 14:01, insgesamt 1-mal geändert.
Fr 17 Nov, 2023 12:21
Sieht nach aufgequollenem Untergrund aus. Ich denke nicht, das das so bei Fertigstellung war.
Weißt du was sich unter Fliesen und Kleber befindet?
Fr 17 Nov, 2023 12:26
Ich denk auch, daß das bei Abnahme nicht so war.
Leider hab ich mir das bei den Bauarbeiten nicht genau angesehen.
Fr 17 Nov, 2023 12:40
Vermutlich schlechte Abdichtung, Wasser dringt in den Untergrund, dann quillt der Untergrund auf und das sieht dann so aus (wie ja schon gesagt wurde).
MfG Jens
Fr 17 Nov, 2023 12:50
Das hilft dir jetzt nicht unmittelbar, aber bei den Schwiegereltern ist das Bad auch so umgebaut worden.
Nur wurde uns anstelle der Fliesen ein geschlossene Kurstoffplatte/Wanne angeboten und montiert.
Die ist auch nicht höher als die Fließen, ist aber dicht.
Vielleicht hilfreich für die Renovierung.
Andi
Fr 17 Nov, 2023 12:51
Da kommt bestimmt gleich die Erklärung oder auch
zu dieser F(l)acharbeit, vom Fliesenklebermeister Butzehund.
Zurücklehnen und warten.
Karsten
Fr 17 Nov, 2023 13:44
Ich könnte mir eine Kombination aus holz- oder gipshaltigem Unterbau und mangelhafter Abdichtung vorstellen. Jedenfalls ziemlich sicher ein verdeckter Mangel.
Ich würde das der Gebäudeversicherung melden (Wasserschaden). Die werden es begutachten lassen. Und dann könnt ihr weitersehen.Die Tipps von Lutz und Albin sind deutlich zielführender. Daher geändert.
Zuletzt geändert von
Boscho am Fr 17 Nov, 2023 17:49, insgesamt 1-mal geändert.
Fr 17 Nov, 2023 13:46
Guter Tip, danke!
Fr 17 Nov, 2023 15:33
Habe dir PN gesendet.
Das fällt nicht unter Wasserschaden .
Wasserschaden , das sind undichte Rohre, Rohrverbindungen, etc.
Das ist einfach brutaler Pfusch.
Ruf mich mal an.
Fr 17 Nov, 2023 16:23
Betriebshaftpflicht der ausführenden Firma?
Was stand im Angebot drin ? VOB- BGB ? Gar nix ?
alles schriftlich machen !!
Diese Dusche sollte nicht mehr benutzt werden !
Eindringendes Wasser könnte Nachbar oder untenliegende Räume beschädigen.
Sofort Gutachter Adressen von der örtlichen Handwerkskammer geben lassen. Nur Öffentlich beeidigte Gutachter wählen !!
Gutachter kann sich fast jeder schimpfen....
Gibt es eine Rechtsschutzversicherung ?
etc., etc., .....
Auf keinen Fall durch nachfolgende Fachfirma reparieren lassen, erst müssen Fristen gesetzt werden zur Mängelbeseitigung für den Betrieb, welcher diese Arbeiten
durchgeführt hat.
Fr 17 Nov, 2023 16:43
sofort Mängelanzeige mit detaillierter Schadensaufnahme schreiben, Frist zur Beseitigung setzen, max. 8 Werktage ab Eingang des Schreibens - Einschreiben mit Rückschein -
Ausfallzeiten notieren, Dusche ist ja so nicht benutzbar und verlangen, das die Schäden nach den Anerkannten Regel der Technik behoben werden.
Aber am besten ist, wie oben schon geschrieben, du rufst mich mal an.
Fr 17 Nov, 2023 17:03
https://www.mueller-hof.de/baurecht-vor ... seitigung/so im Prinzip läuft das Spiel.
wurde eine förmliche Abnahme durchgeführt ?
Fr 17 Nov, 2023 17:09
Danke für guten Rat.
Es gab meines Wissens keine förmliche Abnahme.
Die Rg. ist oben anzusehen, nach dem Angebot dazu fahnde ich gerade.
Danach ruf ich Dich an.
Fr 17 Nov, 2023 17:45
Was Butzehund geschrieben hat ist schon mal ganz okay!
Um rechtssicher zu handeln, und das empfehle ich dringend, zuerst die rechtliche Grundlage klären: Falls aus Angebot, Auftrag, Rechnung oder einem Schriftverkehr die Vereinbarung der VOB hervorgeht, dann gemäß VOB und unter Verweis darauf rügen, dabei eine angemessene Frist setzen und gleich proforma sich weiteren Schadenersatz offen halten. Eine angemessene Frist ist zu prüfen: Handelt es sich um reine Handwerksleistung mit Materialien die üblicherweise in einschlägigen Geschäften erhältlich ist dürfte 8 Tage okay sein. Falls, z. B.: die Duschrinne den Maßen Vorort angepasst wurde ist diese Frist mind. 2 Wochen. In der Mängelrüge nicht nur den Fertigstellungstermin aufführen, auch einen baldigen Antworttermin setzen um den Beginn der Ausführung zu vereinbaren.
Da der barrieregerechte Umbau gefördert wurde gibt es mit Sicherheit ein Angebot, dass man, falls nicht mehr auffindbar unter Umständen beim Fördergeber anfragen kann. Eventuell habt ihr sogar noch den Antrag auf Förderung in Kopie.
Wurde der Umbau fachlich betreut (Architekt oder so)? Dann die Mängelrüge von ihm ausführen lassen! In diesem Falle müsste es auch ein Abnahmeprotokoll geben. Manche Förderstellen zahlen den Förderbetrag erst aus, wenn eine Abnahme oder ähnlich geartete Stellungnahme vorliegt.
Leider gibt es noch viel dazu zu beachten!
Kannst Dich gerne mal melden: o81dreifünfachtzwo84
Sers,
Albin
Fr 17 Nov, 2023 17:59
Noch was zur Abnahme: Recht kompliziert das ganze. Förmlich ist das Ganze nur wenn es ein Protokoll mit allen notwendigen Eintragungen und den Unterschriften der berechtigten Personen gibt. Abgenommen ist es auch bei Aufnahme der Nutzung!
Der Begriff „ versteckter Mangel“ erfreut sich großer Beliebtheit und häufiger Nennung. Echte versteckte Mängel gibt es jedoch nur sehr selten. Der Sprung zur, mindestens, Fahrlässigkeit ist dann meistens kurz!
Sers,
Albin
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