Dirk, unberechtigte Aneignung fremdem Eigentums = Diebstahl. Und auch dein

ändert meine Einstellung nicht.
Viele Jahre habe ich Straßenreinigungsgebühr bezahlen müssen. Mein Einspruch dass bei uns keine Reinigung oder Winterdienst durchgeführt wird wurde mit " sie benutzen alle Straßen in der Stadt" abgelehnt.
Irgendwann habe ich von Nachbarn erfahren dass sie nichts bezahlen und die anderen Nachbarn auch nicht. Folglich bin ich wieder zum Rathaus und habe gefragt was das soll. Reaktion: Ach so, ja stimmt, da gibt es eine Sonderregelung... Wir ändern das ab jetzt (nicht rückwirkend) auch bei Ihnen.
Jetzt kommen die Staatsdiener daher und greifen wieder ab. Die letzte gewerbliche Nutzung meines Anwesens dürfte vor meiner Geburt gewesen sein und jetzt kommt jemand daher und stellt fest dass ich Aufgrund der Räumlichkeiten Gewerbe betreibe. Wenn dem so wäre gäbe es bestimmt einen amtlichen Eintrag darüber. Nachschauen oder erkundigen? Warum?
Möglich dass du gerne und bereitwilliger als ich die Taschen ausleerst.
Karsten