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So 16 Mär, 2025 19:02
Hallo,
habe heute einen Flachboden Anhänger für meine Ural gekauft, 1m breit.
Wie weit darf die Ladung, z.Bsp. eine große Transport Box seitlich überstehen ?
Grüße,
Lutz
So 16 Mär, 2025 19:16
Er glaubt es mir ja nicht.
Willst mehr (Bußgeld) nimm sie quer
Vorschlag: du tüdelst ne 2,50 lange Dachlatte quer auf den Anhänger und fährst in die Boxengasse der Rennleitung.
Danach triffst du eine Entscheidung.
Karsten
So 16 Mär, 2025 20:55
Nix.
Schon ein Lenkergriff, der übersteht, ist ein Bußgeld wert.
Wobei natürlich Kotflügel o.ä. zur breite des Anhängers zählen.
Viele Grüße Jens
So 16 Mär, 2025 21:10
und die Breite des ziehenden Fahrzeugs spielt gar keine Rolle?
So 16 Mär, 2025 21:20
Hier StVO §22:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.htmlAlso Fahrzeugbreite, inkl. Ladung, im Falle von Butzehunds Anwendung, max. 2,55m.
So habe ich es stets gehandhabt. Platten, Latten etc. dürfen seitlich nicht überstehen. Die max. 40 cm Überstand über die Leuchten beachten.
Wenn ich dran denk, was ich schon alles transportiert habe, das seitlich übersteht
Sers,
Albin
So 16 Mär, 2025 21:49
Albin 2,55 bei mehrspurigen Fahrzeugen, nicht bei einem Anhänger der von einem Motorrad gezogen wird.
Karsten
So 16 Mär, 2025 21:54
Offiziell darf ein Motorradanhänger ja nur 1m breit sein
(inkl. Beleuchtung??). Bei einem Motorradgespann ist das Zugfahrzeug ja deutlich breiter, daher meine obige Frage.
Sind auch hier lediglich die Abstände zur Beleuchtung maßgeblich?
So 16 Mär, 2025 22:26
Naja...ein bißchen Spielraum dürfte da schon sein.
Je nach Ordnungsorgan...
Ich persönlich denke die Ladefläche ist maßgeblich.
Wenn ich an meinen alten STEMA Hochboarder denke... Stichwort "grüne Giesskanne"
die Rennleitung hat mich damals nicht aufgehalten als ich den gezogen habe.
Und Ich hab gerade hier einen zulassungsfreien Motorradanhänger stehen der mehr als einen 1 Meter Gesamtbreite misst.
Und Jahrelang ohne Beanstandungen im LK Heppenheim hinter Russengespannen gezogen wurde.
Is ein verdammt großer Ermessensspielraum
Wenn ich an das EGT denke, was da alles hinter Gespannen gezogen wird....
download/file.php?id=22899&mode=viewIch denk da an ein Schweizer mit 750 Ural mit Zeltanhänger.
download/file.php?id=22903&mode=view
Mo 17 Mär, 2025 00:04
sejerlänner jong hat geschrieben:Albin 2,55 bei mehrspurigen Fahrzeugen, nicht bei einem Anhänger der von einem Motorrad gezogen wird.
Karsten
Ah, okay: Hab gedacht zum Transport der Ural
Jetzt bin ich aber schon mal angesprungen, deshalb mal im Netz gesucht:
In Wiki dieses gefunden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Motorrada ... %C3%A4ngerWeiter unten unter „Rechtliche Grundlagen in Deutschland“ Untertitel: Motorradgespanne mit Anhänger: Ausnahmegenehmigung nach STVZO §70.
Und damit hat sich der Lutz ja schon intensiv beschäftigt!
Sers,
Albin
Mo 17 Mär, 2025 05:13
Rostreiter hat geschrieben:sejerlänner jong hat geschrieben:Albin 2,55 bei mehrspurigen Fahrzeugen, nicht bei einem Anhänger der von einem Motorrad gezogen wird.
Karsten
Und damit hat sich der Lutz ja schon intensiv beschäftigt!
Sers,
Albin
Ja, der Lutz ist trotz Studium wohl damit nicht zufrieden.
Erinnert mich an den kleinen Häwelmann.
Mo 17 Mär, 2025 06:29
Moin,
Viele Aussagen, ich rufe nachher mal bei der Rennleitung an, das wird bestimmt lustig.
Außerdem werde ich den Chef von TÜV Süd kontaktieren, mit dem bin ich per Du.
Ich hatte diese 40cm Überstand von den Leuchten im Kopf..., spannend das Ganze.
Gruß,
Lutz
Mo 17 Mär, 2025 06:36
Bei der Rennleitung bekommt man auch 3 Aussagen pro 2 Schutzmänner. Habe ich selber schon mal erlebt bei einer StVO-Frage...
Mo 17 Mär, 2025 07:03
deswegen wird es auch bestimmt lustig..., wie ich geschrieben habe
Mo 17 Mär, 2025 07:15
So,
es wird lustig. Rennleitung in Lauterbach im Vogelsberg angerufen, sehr netter und lustiger Schutzmann am Telefon, " sowas hatte ich in meiner
30jährigen Karriere nicht ", er will jetzt Rücksprache halten und sich dann wieder melden.
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