fleisspelz hat geschrieben:Lindi hat geschrieben:… Ich kann ja zum Beispiel keinen Hänger dranhängen, dessen zulässiges Gesamtgewicht über dem liegt, was mein Zugfahrzeug ziehen darf. Ganz egal, ob ich es nur bis dahin beladen habe. …
Das ist falsch. Es zählt nur das tatsächliche Gewicht
Beim Ziehen zählt nur das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers. Deshalb darf ich auch nen 3,0 t Anhänger (der leer 700 kg wiegt) an meinem kleinen Skoda (mit 900 kg Anhängelast) bewegen.
Anders sieht es führerscheintechnisch aus. Da wird das zul. Gesamtgewicht vom Anhänger + zul. Gesamtgewicht vom Auto gerechnet.
Die "Jugend" mit nem 3,5 t Führerschein dürfte diese Kombi so nicht fahren.
PS: Ich brauch die Räder gerade auch nicht...


