Reifeneintragung

Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi :D

Re: Reifeneintragung

Beitragvon Uwe Steinbrecher » Di 24 Dez, 2024 11:06

S&T hat geschrieben:leider ist die Sache höchstoffiziell recht stringent ausformuliert, dass sich da nicht viele Prüfer zu Sonderlocken
hinreißen lassen muss nicht verwundern:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... aeder.html

:gruebel: :Gruebel:
Ich verstehe nicht, was du damit aussagen willst.
Das ist dieselbe Regelung, die es in D schon ewig gibt.
In der Länderregelung steht im wesentlichen. Wenn du Reifen fahren willst, die vom Hersteller nicht vorgesehen sind, musst du sie eintragen lassen.
Nach § 19 Abs. 3 StVZO. Sondereintragungen ist das Vorgehen beschrieben.
Inhaltlich ist das alles klar geregelt und eigentlich sollte auch alles problemlos sein, solange technisch und aus Sicherheitsgründen unproblematisch.
Die Probleme die in der Praxis entstehen sind ausschließlich den Durchführungsregelungen von TÜV/DEKRA geschuldet.
Ich werde es nicht müde zu behaupten, dass das reine Geldmacherei ist und nichts mehr mit der Sache zu tun hat. :omg:
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon fleisspelz » Di 24 Dez, 2024 13:19

Uwe Steinbrecher hat geschrieben:...
Ich werde es nicht müde zu behaupten, dass das reine Geldmacherei ist und nichts mehr mit der Sache zu tun hat. :omg:

Da hast Du vermutlich durchaus recht. Alleine hilft es niemandem weiter, weil jeder von der Willkür und den Befindlichkeiten des Prüfers oder seiner vorgesetzten Hierarchie abhängig bist. Die Schwierigkeit ist doch, dass es eben keine verbindliche rechtliche Grundlage gibt, so lange die Entscheidung über die Auslegung des Gesetzestextes beim einzelnen Sachverständigen liegt (wie z.B. in Bayern) und erst recht nicht, wenn sie an eine sachverstandsbefreite Bürokratie delegiert wird (wie z.B. an die Bündelungsbehörde in Hessen). Wenn dagegen wegen jeder Reifenänderung ein Expertengremium den Einzelfall bewerten soll, bevor eine rechtsverbindliche Amtsauskunft erteilt wird, dann wird das richtig teuer. Das bedeutet im Fazit:
Das Gesetz ist unzureichend formuliert. Die Erkenntnis hilft aber ebensowenig weiter.
Warum wird eigentlich in unserem Kulturkreis bevorzugt in möglichen Problemen gedacht, statt lösungsorientiert?
..........................
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon Straßenschrauber » Di 24 Dez, 2024 13:23

Gute Frage!

Eine pragmatische Lösung auf unserer Ebene, jedenfalls in D:
Im Rahmen einer "Vollabnahme" (umgangssprachlich für §??) kann ein gutwilliger Sachverständiger sehr viel machen.
Z.B. alle möglichen jemals in Frage kommenden metrischen und zölligen Reifengrößen auf einen Rutsch eintragen.

Das geht auf dem "normalen" Weg schon lange nicht mehr, weil die jeweils einzutragende Bereifung vorzuführen ist.
Zuletzt geändert von Straßenschrauber am Di 24 Dez, 2024 13:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon S&T » Di 24 Dez, 2024 13:52

Uwe, beim letzten Satz bin ich ja ganz bei dir.

Die Konsequenz ist aber leider nicht "alles wie bisher".
Die Konsequenz ist, dass u.a. hier in der Garage zum 01.01.25 drei Motorräder ohne Betriebserlaubnis stehen (KBA-ABE mit Fabrikatsbindung). Das kann (und wird...) man drauf ankommen lassen, weil der Dorfscherriff zwischenzeitlich genügend andere Arbeit hat und wir den Unfall mit der Frage nach Versicherungsschutz tunlichst zu vermeiden suchen.
Mit der nächsten fälligen HU ist die Übergangsfrist ausgelaufen und Freigaben als solche nicht mehr ausreichend, Besitzstand somit hinfällig. Ich werde drei Möglichkeiten haben allfällige Diskussionen zu führen und fürchte einen bunten Strauss abstruser Varianten... Aktuell gibt es hier angeblich nur einen Prüfer der die Eintragung überhaupt machen kann. Damit dürfte sein Kalender für das kommende Jahr ziemlich voll sein...

Bei Mopeds wie Monster und SpeedTriple reden wir von einem akt. Marktwert <2000€ (fahrtauglich MIT gültiger HU und brauchbarer Bereifung). Der Satz Reifen mit Montage und Abnahme liegt dann bei knapp 500.
Das darf man als Luxusproblem sehen. Oder als gezielte Maßnahme zur Reduktion/Verjüngung des Fahrzeugbestands. Die jährliche HU für Fahrzeuge ab 10Jahre ist derweil auch wieder in Diskussion... :smt078

Für die Austragung der Fabrikatsbindung gibt es zu einigen Modellen Herstellerpapiere, ohne Verbindlichkeit für den Prüfer. "Willige"/"gutmütige" / "sachverständige" Prüfer sind unterrepräsentiert und
vom Aussterben bedroht, wer einen hat, der pflege in wohl.

Ob die laufende Petition eine nochmalige Betrachtung des Regelwerks auszulösen vermag werden wir irgendwann wissen...
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Aber sie stirbt.
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon Straßenschrauber » Di 24 Dez, 2024 13:59

Auch wenn Du mit nicht eingetragener Bereifung einen Unfall baust, muß die Haftpflichtversicherung zahlen. Wenn sie nachweisen kann, daß die nicht eingetragene Reifengröße am Unfall schuld war, wird sie versuchen, Geld von Dir zurückzuholen.
Bei der HU wird mit als erstes die Bereifung geprüft. Was aufgezogen ist, muß in den Papieren stehen.
Und auch bei einer Verkehrskontrolle kann die Bereifung einfach geprüft werden. Ob sie das Fahrzeug dann festhalten dürfen? Keine Ahnung. Kann aber blöd werden.

Pragmatische Lösung:

Bei meiner SR hab ich genau wegen dieser Problematik den Unfallrahmen mit allen möglichen zölligen und metrischen Reifeneintragungen aus alten Zeiten auf einen guten Rahmen umnummern lassen. Auch viel Aufwand :omg:
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon S&T » Do 09 Jan, 2025 18:16

Bei der Duc hat sich die Thematik in Wohlgefallen aufgelöst, obwohl die älteste im Trio hat sie tatsächlich schon eine EG-BE, lesen hilft...

Triumph hat mir einen Auszug aus der Original-BE samt Nachtrag geschickt sowie einen Artikel aus "Europas führender Motorradzeitschrift aus Stuttgart"...

Demnach hat sich der TÜV in Tübingen wohl zu der Aussage hinreißen lassen, man könne "im Rahmen des Ermessensspielraums" statt jeweils nur den
aktuellen Reifen separat einzutragen den Passus "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" streichen und ersetzen durch "Herstellerbescheinigung
der Reifenkombinatjon ist mitzuführen". Also auch gegen Geld das möglich machen, was die letzen zweieinhalb Jahrzehnte Usus war... mit dem Pferdefuß,
dass der Scherriff diese Ansicht nicht teilen muss.

Vor allem deshalb, weil in vielen Reifenfreigaben oder -Serviceinformationen ergänzend steht:,,Sollte der Fahrzeugschein
bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bei Fahrzeuqen ohne EU-Betriebserlaubnis Einschränkungen oder Reifenbindungen beinhalten, so ist eine
Begutachtung gem. § l9 Abs. 2 i. V m. § 21 STVZO notwendig."


Und weiter im Gespräch mit den Ordnungshütern:

grundsätzlich, so die Stuttgarter Experten, ist die Empfehlung der Prüforganisationen bekannt, welche die mögliche Streichung der Reifenbindung
vorsieht. Stimmen alle wichtigen Daten des Reifens mit den Angaben in der Zulassungbescheinigung Teil 1 überein, passt die Freigängigkeit, dann dürften
bei einer Kontrolle durch die Polizei keine Probleme auftreten. Die nicht ganz klare Formulierung in den Serviceinformationen der Reifenhersteller die
teils von einem möglichen Erlöschen der Betriebserlaubnis sprechen, bieten im Einzelfall laut Polizei aber Raum für Missverständnisse. Hier gilt wie bei den
Prüforganisationen, dass sich das neue Vorgehen in Sachen Reifenbindung bei älteren Motorrädern erst flächendeckend durchsetzen muss


Bin gespannt, was mir die "Spezialisten der Prüforganisationen" vorschlagen werden und ob sich jemand an die "bekannte Empfehlung" erinnert...


Yamaha übrigens schreibt mir, ohne auf die Frage nach der tatsächlichen Ausrüstung gemäß ABE (alter Brief mit Eintragung nicht mehr vorhanden...) überhaupt
einzugehen, folgendes:

Leider werden Reifen und Felgenfreigaben nicht mehr anerkannt.

Daher ist eine Umrüstung auf andere Felgenfabrikate nur per Begutachtung durch einen Sachverständigen (z.B. Tüv, Dekra, u.a.) möglich, wenn Reifen und Felgenfabrikate in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sind und es sich um ein national abgenommenes Fahrzeug handelt.

Wir würden Ihnen empfehlen, vorab mit einem Sachverständigen zu sprechen, damit es nachher keine Probleme bei der Abnahme gibt.


...haben mir aber gleich einen "myYamaha-Account" angelegt... Aha. Doch abwracken, nur ohne Prämie...
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon altf4 » Do 09 Jan, 2025 21:41

hi -

wie schon immer irgendwas eintragen lassen (was man am ehesten will), tuev-felgen nebst reifen immer schoen ablagern und kurzfristig alle zwei jahre einbauen, und dazwischen halt fahrenfahrenfahren. da muss mans dann halt drauf ankommen lassen.

ws fuer ein absoluter wahnsinns-schwachsinn, herrgottnochmal.

gruese, max ~:)
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon Zimmi » Fr 10 Jan, 2025 08:32

Wie schrob der Färthard doch erst vor ganz kurzem?
Färt hat geschrieben:
urban hat geschrieben:IHR FARHT ALLE ILLEGAL....außer Richy der fährt gar nicht :weg: :-D

Ist aber auch...https://youtu.be/-YFSRUXdua8?si=X_Rsjdfe-YsCZ-kj :-D

:rofl:
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon Roll » Mi 15 Jan, 2025 13:44

S&T hat geschrieben:Auch wenn das Ergebnis nicht die maximal mögliche Weltfremdheit ausschöpft, möchte ich von weiteren ähnlichen Eintragungen/Abnahmen im übrigen Fuhrpark Abstand nehmen und andere Lösungswege beschreiten, solange es da keine mit der Realität vereinbare Neuregelung gibt...


Ja, das Thema kommt bei 2 Fahrzeugen auch noch auf mich zu - ich hab noch nicht mal in die Papiere geguckt. HU ist aber bei beiden (über-)fällig.
Drum bin ich gespannt, ob mein KaÜeS-Prüfer überhaupt einen Blick auf die Reifen wirft, wenn die denn einigermaßen konform aussehen. Das letzte Mal hat er an allen 3 Rädern gewackelt und gut war. Ich weiß auch noch nicht, ob er für Austragungen befähigt ist - wahlweisen Betrieb z. B. darf er ohne 2-jährige Zusatzausbildung nicht eintragen.

Hoffnung bei ungerührtem Weiterbetrieb (--> Erlöschen der Betriebserlaubnis) geben Menschen wie der Ricky von der Rennleitung 110 und ein Anwalt. Hier im Video ab ca. Minute 09:08.
https://www.youtube.com/watch?v=vHcoV3CXWs0

Der Herr Lowag ist ein proaktiver, umgänglicher Mensch mit Augenmaß; was aber nicht bedeutet, daß jeglicher Kontrolleur auf der Straße ähnlich tickt. Dennoch finde ich, kann man zwischen den Zeilen diverse Hoffnung heraushören...
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon S&T » Do 16 Jan, 2025 22:36

MOTORRAD 03/2025 hat geschrieben:Lösung beim Reifenproblem?
Der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) hat eine Lösung des Problems der
Reifenfabrikatsbindungen bei älteren Motorrädern angekündigt. Künftig soll es
allen Prüfstellen freistehen, solche Bindungen, für die es oft gar keine passenden
Reifen mehr gibt, auszutragen. Eine entsprechende Weisung seitens der zuständigen
Länder scheint nur noch Formsache.


hm...
"freistehen" heißt "dürfen, wenn wollen..."
"Formsache" heißt "Verwaltungsakt", also irgendwas in der Geschwindigkeit von Plattentektonik...


Erstmal weiter Füße still halten so lange irgend möglich also.
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon Roll » Mo 20 Jan, 2025 09:32

Uwe Steinbrecher hat geschrieben:...In der Länderregelung steht im wesentlichen. Wenn du Reifen fahren willst, die vom Hersteller nicht vorgesehen sind, musst du sie eintragen lassen.

Und wenn sie vom Hersteller größenhalber sogar homologiert sind, auch.
Ich hatte vorhin auf der Zulassungsstelle die COC-Papiere dabei, in denen auf beiden Achsen zweierlei unterschiedliche Reifengrößen erlaubt sind.
Die vorsichtige Nachfrage, ob man die zweite Größe nicht hinzuschreiben könne im Schein, wurde abschlägig beschieden - auch hier muß erst eine Prüforganisation vorher Geld verdienen.
Schade. Bei einer eventuellen Kontrolle mit montierter zweiter zulässiger Reifengröße müßte ich also mitgeführte COC-Zettel vorlegen oder hoffen, daß die Herren Kontrolleure online-Zugriff auf selbiges Gezettel haben.
Zuletzt geändert von Roll am Mo 20 Jan, 2025 09:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon Zimmi » Mo 20 Jan, 2025 09:34

Die spinnen, die... :smt009
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon S&T » Sa 01 Feb, 2025 20:04

es gibt ja durchaus pragmatische Gesamtlösungen... : https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... -portugal/
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon S&T » Do 27 Mär, 2025 21:15

Motorrad hat geschrieben:Das Wirrwarr um Fabrikatsbindungen ist offenbar beendet. Laut Bridgestone haben Prüforganisationen wie TÜV oder Dekra jetzt ganz offiziell die Möglichkeit, bei älteren Motorrädern (Bj2000 oder davor) mit nationaler Betriebserlaubnis oder Einzelabnahme bestehende Reifenfabrikatsbindungen einfach auszutragen. Das ermöglicht bei gleichbleibender Reifengröße eine passende, moderne Neubereifung ohne Erlöschen der Betriebseraubnis.


Bridgestone hat geschrieben:Seit dem 01.01.2025 besteht die Möglichkeit die Reifenbindung bei Fahrzeugen mit deutscher Betriebserlaubnis oder Einzelzulassung gem. § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 StVZO auszutragen, sollte das maximale Baumaß der eingetragenen Reifengrößen im Fahrzeug Platz haben. Dabei können die Reifengröße oder die Bauart auch abweichend der original eingetragenen Reifen sein!


Dekra hat geschrieben:Reifenbindung gemäß Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I beachten, ggf. ist eine Typ- und/oder Herstellerbindung vorhanden.
Bei Abweichung von der Reifenbindung Herstellerfreigabe mit führen oder Begutachtung nach § 21 StVZO durchführen lassen.


TÜV Süd hat geschrieben:Stimmen die Reifengröße und Reifenbezeichnung mit denen in den Fahrzeugpapieren überein - bzw. ist die Reifenpaarung freigegeben und haben Sie einen Nachweis darüber?


Bei "ganz offiziell" würde ich mir halt wünschen, dass sich nicht EIN Reifenhersteller dazu äussert, sondern die Prüforganisationen selbst oder gleich das BVM... und die "Möglichkeit" begründet weiter keinen Anspruch und setzt die Bereitschaft des Prüfers voraus...
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon Mister B » Fr 28 Mär, 2025 07:04

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