Reifeneintragung

Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi :D

Re: Reifeneintragung

Beitragvon sejerlänner jong » Fr 11 Apr, 2025 21:21

@ Marc
Die Hauptuntersuchung bei der DEKRA kostet 98€ weil die BMW AU fällig ist. Neueisen von 1992.

Karsten
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon Mister B » Sa 12 Apr, 2025 14:18

Ich war ja heute beim TÜV und habe mal nachgefragt. Da gibt es einen von 10 Prüfern, der
sich damit auskennt und der dann immer gefragt wird. :-D
Gleich vorweg, die finden das alle :smt078

In meinem Fall, der wahrscheinlich auf alle zu trifft: "Nur" Nationale Zulassung, keine EG Nummer
"Reifenfabrikatsbindung nach Betriebserlaubnis" oderr auch ohne Eintrag:

Wenn ich mir jetzt einen "neuen" Reifen hole, also einen jüngeren als 2020, dann habe ich keine
Betrieberlaubnis mehr. Ich kann dann mit dem Reifengutachten des Herstellers zum Tüv fahren
und es mir eintragen lassen.
Das Reifengutachten der Herstellers ist zwar ungültig, erspart aber einen "Hochgeschwindigkeitstest" auf der Autobahn,
da ja schon vom Reifenhersteller durchgeführt. :rock:

Und ja, die haben alle den Kopf geschüttelt.

Grüße
MB
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon S&T » Fr 25 Apr, 2025 09:09

Für die TDM ist das Thema jetzt hoffentlich durch... HU/AU/"Änderungsabnahme" knapp 160 Taler, also ~90 für diese Einlassung,
eingetrage Größe vo/hi bleibt davon unberührt:

IMG_1492.JPG


D.h. ich prüfe zukünftig selbst, und wenn der Prüfer bei der nächsten HU anderer Meinung ist ... nun ja, sollte hier nicht passieren.

Immerhin wurden die Plaketten an die gängigen Argumentationsmuster angepasst... Modell "bröseliger Keks"...

IMG_1491.JPG
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon Alexis_li » Mo 28 Apr, 2025 14:18

Selbst bei Reifen vor 2020 ist nach meinem Wissen 2025 die Schonfrist abgelaufen.

Mein Prüfer hier schaut immer in die Betriebserlaubnis und wenn da kein expliziter Typ drinnen steht kann ich aufziehen was ich will solange die Dimension passt. Bei den alten BMWs sind das dann halt immer die Zollreifen.

Bei allen wo ein Typ in der ABE steht brauch ich dann diese tolle Abnahme um das Mopped auf "EU Status" zu bringen.
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon Lindi » Mo 28 Apr, 2025 18:25

Alexis_li hat geschrieben:
Mein Prüfer hier schaut immer in die Betriebserlaubnis und wenn da kein expliziter Typ drinnen steht kann ich aufziehen was ich will solange die Dimension passt...


Da bei meinen Möpps nirgendwo eine Bindung eingetragen ist, werde ich das genauso sehen und schauen, was passiert. Näxten Monat muss ich mit dem Auto zum Küs und frag trotzdem noch mal.
Beste Grüße

Dirk
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon S&T » Mo 28 Apr, 2025 19:02

Letzter Stand:

Keine Fabrikatsbindung, kein Problem.
Fzg. mit EG-BE und Fabrikatsbindung, kein Problem, weil diese erloschen ist.

KBA-BE + Fabrikatsbindung -> Freigaben nicht mehr gültig, nurnoch was in den Papieren steht, bei Abweichung erlischt die Betriebserlaubnis, keine HU. Ggf. Eintragung des aktuellen Reifens oder Austragung der Bindung.
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon superknuffi » Mo 28 Apr, 2025 21:13

Leider habe ich mich bei der Ducati getäuscht.
Eine Latte Reifen eingetragen, aber kein aktueller, interessanter dabei.
Der aufgezogene Pirelli Angel GT2 muss eingetragen werden.
Austragen der Reifen nicht möglich, da Fzg., obwohl in D.offiziell beim Ducati Händler erworben, Einzelzulassung hat.
Fuck TÜV!!
Stefan
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon nattes » Mo 05 Mai, 2025 15:20

"Man kann sich über alles aufregen, aber man ist nicht dazu verpflichtet."

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Re: Reifeneintragung

Beitragvon superknuffi » Mo 05 Mai, 2025 16:18

Blablabla...
Gilt nicht für die Austragung, sondern für die Eintragung eines neuen Reifens.
Gerade erst gestern durchexerziert.
Der Prüfing. prüfte auf dem Boden liegend die Freigängigigkeit des aktuell montierten Pirelli Angel GT2.
Dieser wurde dann eingetragen, aber nur weil es eine Freigabe von Pirelli für ein fast 30 Jahre altes Motorrad gibt.
Die gilt zwar nicht, ist aber Voraussetzung für eine einigermaßen wirtschaftliche Lösung.
Also unter 100 Euro.
Die weiteren gefühlten 20 Reifenpaarungen kann er zwar entfernen, die Bindung als solche aber nicht austragen.
Begründung:
Einzelabnahme 1997, obwohl beim deutschen Duc Händler gekauft.
Und dieser Prüfer war wohlwollend, freundlich, kompetent und willig.
Er hat sich mehrmals für die Umstände, die er selbst lächerlich findet, entschuldigt.
Ein Bürokratisches Possenspiel, das seinesgleichen sucht..
Die Erklärung des Bundesverbandes als Erfolg zu verkaufen schlägt dem Fass den Boden aus.
Meine Meinung
Stefan
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon Roll » Mi 26 Nov, 2025 18:09

Michael hat geschrieben: Online-Termine können frühestens 5 Wochen (FÜNF!!!!!) im Voraus gebucht werden.

Hier sind immer nur 2 Wochen inkl. heute freigeschaltet. Allerdings gibt es weder für die Hauptstelle des LRA noch für die 3 Nebenstellen einen freien Termin.
Gut, daß der Reifenbindungsaustrager explizit darauf hingewiesen hat, daß die Berichtigung der Fahrzeugpapiere unverzüglich zu erfolgen hat :omg:
Ein Prophet schaut zurück. Das neue Programm. miro2

Matthäus 6,19-34

http://www.rollmannact.de/
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon Richy » Mi 26 Nov, 2025 19:22

Jetzt, wo das Thema wieder hochgepoppt ist:

Man kann ja, indem man eine sogenannte "Hüllkurvenmessung" durchführt, auch bei einem Fahrzeug mit nationaler Zulassung die Reifenbindung austragen lassen.
Diese wird, Achtung Amtsschimmel, anhand des aktuell montierten Reifens gemessen. Heißt, wenn man einen möglichst schlanken Reifen findet und diesen (obwohl nicht mehr zulässig) montiert, und dann die Hüllkurve passt, kann man die Reifenbindung austragen lassen.
Nun ist bei der R80GS an Federbein und Schwinge sehr sehr wenig Platz (<3mm), womit die Hüllkurve nicht gegeben ist und damit die Austragung der Reifenbindung nicht möglich ist. Ein Kollege aus dem 2-Ventiler-Forum hat das sogar schriftlich bekommen.
Am Ende ist das aber wurscht, denn es gibt eine Reifenbindung nur in Verbindung einer Mischbereifung von Diagonal- und Radialreifen. Das wiederum steht aber nicht in den neuen EU-Papieren, sondern nur der geliebte Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". Der Zusammenhang wird einem nur dann deutlich, wenn man die alten Papiere noch hat, denn dort gibt es die Eintragung einer zweiten Reifengröße (die in den EU-Papieren entfallen ist) und nur darauf bezieht sich explizit die Eintragung des Reifenfabrikats. Selbst in der ABE ist es meines Erachtens nicht wirklich deutlich genug ausgeführt, so dass selbst wenn man sie hat, es einen Interpretationsspielraum gibt.

Lustig wird es demnächst bei der Rotax, denn dort steht dieser Satz ebenfalls drin. Keines der montierten (und eingetragenen) Räder ist aber auch nur ansatzweise in der originalen ABE zu finden. Immerhin hat mein Prüfer schon gesagt, dass er bei offensichtlichen Falscheinträgen diese auch einfach streichen darf. Natürlich gegen Gebühr und ich muss damit auch wieder aufs Amt rennen (und nochmal blechen).
Es ist, wie man hier sagt, "Zum Biebn!".
Das beste Werkzeug ist ein Tand in des tumben Toren Hand.
(eigene Erfahrung)
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