Das KBA verspricht sich vom neuen nationalen Teiletypgenehmigungs-Verfahren eine Verbesserung der Verkehrssicherheit, eine Anpassung der Qualitätsstandards und zusätzliche Handlungsmöglichkeiten.
Mit der Umstellung auf die nationale Teiletypgenehmigung verfolgt das Kraftfahrt-Bundesamt das Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und gleichzeitig einheitliche Qualitätsstandards für den Teilemarkt zu etablieren. Gleichzeitig reagiert der Gesetzgeber damit auf eine zunehmende Zahl von Beanstandungen im bisherigen Genehmigungssystem.
äääh... das Argument "Verkehrssicherheit" hatten wir ja in anderem Zusammenhang schon... wo sind die Grabsteininschriften? Wenn der technische Zustand (Erhaltung, aber auch Ausstattung!) statistisch irrelevant für das Unfallgeschehen ist, dürfte das für Art und Ausführung eines Teilegutachtens wohl auch gelten...
Was die Qualitätsstandards angeht war es für einen Nicht-9000xy-zertifizierten Betrieb doch eh schon schwer bis unmöglich, ein Gutachten für ein Teil zu erlangen.
Bleiben "Handlungsmöglichkeiten" ("Handels-"Möglichkeiten...?) und "Beanstandungen im Genehmigungssystem", was ich aus dem Text heraus als "Überforderung der Zulassungsstellen und Verkehrsüberwachungsorgane mit technischen Dokumenten" interpretiere...
Für alten, nicht originalen Scheiß ist eh für fast alles eine §21-Abnahme notwendig, wenn ein altes Stück Papier "nicht mehr gültig" ist, aber dem Prüfer die Angst nimmt, selbst verantwortlich zu sein... nun ja. Der Prüfer ist aber auch nur Arbeitsvieh um den sich niemand schert...