Rechtslage bei Päckchenverlust?

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Rechtslage bei Päckchenverlust?

Beitragvon hiha » So 12 Okt, 2008 18:18

Servus Leut,
ich bin ein bisserl angefressen. Ein ziemlich junger Mensch (Schüler) aus dem RD350-Forum hat mir zwei Kolben für Eur50.- incl Versand angeboten, ich hab zugeschlagen, überwiesen, Paket kam keines. Da wir über die Versandart nicht gesprochen haben, bin ich natürlich von versichertem Versand ausgegangen, sowas muss man ja nicht extra dazu sagen. Der Mensch weigert sich jetzt mir die Eur50.- zurück zu zahlen, weil es ja auch sein könnte, dass ICH ihn bescheisse.
Soweit ich weiss, liegt das Risiko immer beim Versender, das war schon zu meiner Zeit bei Olympus so. Ging was verloren, mussten wir uns drum kümmern.
Was kann ich jetzt mit dem Knülch machen? Er antwortet nicht auf meine Mails, der Moderator des Forums hat ein paar davon weitergeleitet, aber sieht ebenfalls mich im Unrecht (der Depp)
Was sagen die hiesigen Spezialisten dazu?
Ein Anwaltsschreiben vielleicht?

edit: Wenns wen interessiert, ich hab den ganzen Briefwechsel der vorausgegangen ist noch gespeichert.
Ausserdem hab ich ihm schon eine Halbierung der Eur50.- angeboten, aber er reagiert wie gesagt nicht.


Dank
Hans
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Beitragvon Michael » So 12 Okt, 2008 18:44

Verzeih, lieber Hans, aber ich fürchte, du hast da einen sehr "blauäugigen Handel" abgeschlossen, welcher jetzt einen unangenehmen Nachgeschmack bekommen hat.
Da mir sowas auch schon mal wiederfahren ist, werde ich niemals wieder, irgendjemandem, ausserhalb irgendwelcher Internetshops Geld überweisen!

Normalerweise muß doch der Versender, welcher ja bei Aufgabe der Sendung eine Quittung von Post, DHL,UPS,........, beim beauftragten Unternehmen erhält, den Verlust der Sendung reklamieren, und dir dein Geld zurücküberweisen! So kenne ich das jedenfalls.

Ich fürchte nur, in deinem speziellen Fall, dass du dein Geld verloren hast. Denn ein seriöser Verkäufer schweigt in einem solchen Fall nicht. :?

Kennst du den Verkäufer irgendwoher, oder ist das nur eines von vielen "Internetphantomen" ?

Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück! :smt023

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Beitragvon Christoph » So 12 Okt, 2008 18:56

Mit Kontodaten läßt sich der Zwerg auch ausfindig machen. Der elterliche Watschenbaum soll manchmal Wunder bewirken können.
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Beitragvon Blechroller » So 12 Okt, 2008 19:32

Muss man wohl einen Versendungskauf annehmen, ich glaub so aus dem Hirn §447 BGB.
Wenn dem so ist, hat der Verkäufer mit ordnungsgemäßer Übergabe der Kaufsache an die Spedition das seinerseits erforderlich getan. Ergo: Er hat Anspruch auf den Kaufpreis, der hiha schaut in die Röhre :shock: .

WENN der Verkäufer nachweisen kann, dass er die Kaufsache ordnungegemäß auf der Post abgegeben hat, sieht es mistig aus!

Also Nachweis der Übergabe verlangen. Da sollte die Adresse vom hiha drauf stehen. Wenn dem so ist, 50 € ausbuchen.

Da kein versicherter Versand vereinbar war, könnte nur noch helfen, ob über die Tragung des Portos diskutiert wurde.


Noch was allgemeines:
ebay-Käufe sind (fast) immer Versendungskäufe; egal ob ein Nichtverbraucher, also Händler verkauft oder nicht.
Anders außerhalb von ebay, wenn ein Gewerblicher verkauft. Dann trägt er das Versandrisiko.

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Beitragvon hiha » So 12 Okt, 2008 19:52

Er antwortet NICHT MEHR auf meine Mails. Anfangs hat er noch rumgetan, dass die Post nur so allgemein ihr Beileid bekundet, und zu allerlezt hab ich erfahren, dass der Aff doch glatt ein Päckchen abgeschickt hat, der Sparfuchs, das allerdings schon über den Moderator aus zweiter Hand....
Bei einem Päckchen kriegt man bei der Post eine Quittung über den Betrag, aber ohne Namen. Wenn man ein Paket über die Packstation abgibt, hat man auch keinen Namen, aber immerhin die Paketnummer.

Den namen hab ich, die Bankverbindung natürlich auch, die Adresse könnte ich bestimmt rauskriegen.
Ein anderer Plan wärefolgender: Da der Knabe noch andere Teile feil bietet, worunter vielleicht sogar die Kolben sind, könnte vielleicht ein Strohmann....

Gruß
Hans
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Beitragvon Flint » So 12 Okt, 2008 20:11

Strohmann ? wir sind hier (noch) nicht im internen, aber ich könnte schon, bin ja auch in besagtem Forum.
Gruss Harald

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Beitragvon Dreckbratze » Mo 13 Okt, 2008 16:22

ich würde das ganze aber im internen regeln, es gucken viele hier rein :wink:
viel glück!
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Beitragvon Blechroller » Mo 13 Okt, 2008 19:21

Hans,
du kannst jetzt folgendes machen:

Brieflein -nicht Mailierung; nimmt keiner ernst- an den Burschen: Aufforderung zur Rückzahlung der 50 Euronen mit 10 Tage Frist (Datum). Dann kömmt der Satz: "Bei erfolglosem Verstreine der Frist, werde ich die Sache meinem Anwalt zur Weiterverfolgung übergeben".

Dann sehen wir -intern- weiter.

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